Planfeststellungsverfahren für die Nordmainische S-Bahn

Die Gesamtstrecke der Nordmainischen S-Bahn ist in drei Planfeststellungsabschnitte (PFA) aufgeteilt, entsprechend den Kommunen, auf deren Grund die Arbeiten stattfinden. Der PFA 1 umfasst die Stadt Frankfurt am Main, der PFA 2 betrifft die Stadt Maintal und der PFA 3 das Gebiet der Stadt Hanau.

Das Planfeststellungsverfahren für die Nordmainische S-Bahn wurde im Jahr 2014 für alle drei Abschnitte bei der zuständigen Behörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt, eingeleitet. Für den PFA 1 Frankfurt am Main ist der Planfeststellungsbeschluss im April 2024 erfolgt. Der Beschluss für den PFA 2 Maintal wird für Ende 2024 erwartet. Der PFA 3 Hanau soll im Jahr 2025 Baurecht bekommen.

Was ist ein Planfeststellungsverfahren?

Was für den privaten Hausbauer die Baugenehmigung ist, ist für die Deutsche Bahn bei Infrastrukturmaßnahmen der Planfeststellungsbeschluss. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA).

Grafik: 9 Schritte zum Planfeststellungsbeschluss
Schritte zum Planfeststellungsbeschluss (Grafik: DB AG)

Der Weg hin zum Planfeststellungsbeschluss läuft nach einem gesetzlich festgelegten Verfahren ab: Die DB InfraGO AG stellt als Vorhabenträgerin und Bauherrin einen Antrag auf Planfeststellung beim EBA. Dieses entscheidet nun darüber, ob die Pläne für den Bau oder die Änderung seiner Eisenbahnbetriebsanlagen zulässig sind. In diesem Rahmen führt das EBA ein Anhörungsverfahren durch, bei dem die Planunterlagen öffentlich ausliegen. Träger öffentlicher Belange (TöB), Privatpersonen und Verbände haben dann die Möglichkeit, Stellung zu den Planungen zu beziehen und ihre Einwendungen einzureichen. Nachdem das EBA alle Sachverhalte geprüft hat, erlässt es den Planfeststellungsbeschluss.

Die genaue Dauer eines solchen Verfahrens ist von den individuellen Gegebenheiten vor Ort abhängig und nur schwer abschätzbar. So kann sich das Verfahren zum Beispiel durch Einwände von Privatpersonen oder Verbänden verlängern.

So läuft ein Planfeststellungsverfahren ab